Hausordnung der Gesamtschule Volksgarten
(Stand 07.09.2026)
Grundregel
Wir haben alle das Recht, uns überall in unserer Schule wohl zu fühlen. Deshalb gelten an unserer Schule folgende Regeln:
Jeder hat das Recht, rücksichtsvoll und mit Respekt behandelt zu werden.
Jeder hat das Recht auf einen geregelten Stundenablauf und ungestörten Unterricht.
Jeder hat das Recht auf einen Klassenraum, in dem er gerne arbeitet und sich wohl fühlt.
Daraus ergibt sich für uns alle die Verpflichtung, uns so zu verhalten, dass wir uns in der Schule wohlfühlen können.
Allgemeine Regelungen
Wenn man (aufgrund von Krankheit usw.) nicht zur Schule kommen kann, muss unverzüglich per WebUntis die Schule informiert werden.
Das Eigentum der anderen ist zu achten und zu respektieren. Gegenstände anderer, die vor den Unterrichtsräumen abgelegt oder aufgehängt sind oder sich in den Räumen befinden, werden deshalb nicht angerührt.
Die Einrichtung der Schule und die Lernmittel wie Bücher, Plakate, Spiele usw. sind ordentlich zu behandeln, weil sie für alle da sind und möglichst lange zur Verfügung stehen müssen. Außergewöhnliche Verschmutzungen und Schäden sind unverzüglich dem Lehrpersonal oder im Sekretariat zu melden. Bei Beschädigung der Schuleinrichtung oder privater Gegenstände ist Ersatz zu leisten.
Handys und private elektronische Unterhaltungsgegenstände dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden und nicht sichtbar sein. Die Nutzung von Smartphones ist nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des/der Klassen- bzw. Fachlehrers/-lehrerin erlaubt (z. B. zum Erreichen der Erziehungsberechtigten oder für fachbezogene Zwecke). Zur sicheren Aufbewahrung von Mobiltelefonen während des Schultags werden diese in Handysafes aufbewahrt (SI). Die Nutzung erfolgt über ein Mietmodell für Erziehungsberechtigte. Die pädagogischen Maßnahmen sind im „Antrag zur Durchsetzung der Handyordnung“ beschrieben.
Entsprechend der Mediennutzungsordnung der Gesamtschule Volksgarten ist für die Oberstufe die Nutzung digitaler Endgeräte außerhalb des Unterrichts in folgenden Räumlichkeiten erlaubt: O-Cafe, Oberstufenräume (O02, O03, O04), Schüler*innen-arbeitsraum und in der Mensa außerhalb der Pausenzeiten. Wenn Medieninhalte rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden, ehrverletzenden oder generell gesetzeswidrigen Inhalt haben, dürfen diese weder abgerufen noch gespeichert werden. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust, Diebstahl und Beschädigung, sowie für die Datensicherheit und –sicherung der genutzten privaten Endgeräte.
Gefährliche Gegenstände (z.B. Messer, Wurfsterne, Feuerwerkskörper) und gesundheitsschädliche Substanzen (z.B. Betäubungsmittel/Drogen) dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Sollte dies dennoch geschehen, sind die Lehrpersonen befugt, diese Dinge sicherzustellen, um Gefahren für andere abzuwehren. Die Verantwortlichen haben das Recht – in der Regel zu zweit – zur unmittelbaren Gefahrenabwehr Personen, deren Kleidung, mitgeführte Taschen etc. zu durchsuchen.
Umgang miteinander
Alle bemühen sich um einen höflichen und freundlichen Umgangston und begegnen sich mit Respekt.
Probleme und Streitigkeiten sind ohne Gewalt zu lösen. Dazu gehört auch, andere nicht durch Beschimpfungen zu beleidigen. Mobbing ist in jeglicher Form (z. B. mündlich, PC, Handy, über WhatsApp oder in anderen sozialen Netzwerken) verboten. Die Lehrpersonen, z. B. Klassenlehrerinnen und -lehrer sind bei Bedarf sofort zu informieren.
Von anderen begangenem Unrecht darf nicht mit neuem eigenem Unrecht begegnet werden.
Wer einen Streit mit friedlichen Mitteln nicht lösen kann, wendet sich an eine Lehrerin / einen Lehrer.
Wir bemühen uns um ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft der Schule, dazu gehört, dass die Fahrräder im Fahrradkeller abgestellt und die Hauseingänge freigehalten werden.
Verhalten im Unterricht
Damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, ist es notwendig, beim ersten Gong den Unterrichtsraum aufzusuchen, Material zurechtzulegen und den Platz einzunehmen. Sollte der/die Lehrer/in fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht bei der Lerngruppe sein, fragt der/die Klassensprecher/in, der/die Kurssprecher/in im Sekretariat nach.
Selbstverständlich ist jede Schülerin / jeder Schüler verpflichtet, im Unterricht mitzuarbeiten und Hausaufgaben / Wochenpläne anzufertigen (Schulgesetz NRW).
Den Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer muss gefolgt werden. Die in der Lerngruppe vereinbarten Regeln müssen sich nach der Hausordnung richten und eingehalten werden.
Kleidung in der Schule
Wir tragen angemessene Kleidung, die den Ausschnitt, den Bauchnabel und die Unterwäsche bedeckt.
Wir verzichten im Unterricht auf Kappen, Mützen und Sonnenbrillen.
Die Kleidung ist frei von Aufdrucken, die Rassismus, Sexismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen.
Verhalten in den Pausen
Die 5-Minuten-Pausen dienen vor allem zum Wechseln der Unterrichtsräume und dem Zurechtlegen des nötigen Unterrichtsmaterials. Der Aufenthalt auf den Fluren ist in dieser Zeit nur zum Raumwechsel erlaubt.
Die großen Pausen dienen der Erholung. Wer das Bedürfnis hat, sich auszutoben, geht auf den Schulhof. Schüler*innen, die in diesen Pausen in ihren Klassenräumen bleiben möchten, beachten dabei, dass die Gebäude grundsätzlich Ruhezonen sind. Sowohl das Rennen im Gebäude, als auch der Aufenthalt auf den Fluren vor den Klassen ist nicht erlaubt. Der ruhige Aufenthalt in den dafür vorgesehenen Bereichen der Gebäude (z. B. Sitzecken, Lesehütte) ist möglich.
Es ist verboten, auf den Fensterbänken zu sitzen. Fenster dürfen nur in Anwesenheit einer Lehrperson ganz geöffnet werden.
Der Gebrauch von Fortbewegungsmitteln aller Art (wie z. B. Skateboards, Inliner, Kickboards usw.) ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Sie müssen im Fahrradkeller abgestellt werden.
Das Spielen mit Bällen ist in den Gebäuden und in den Klassenräumen nicht erlaubt. Ballspiele sind nur auf dem Schulhof und nur mit Softbällen gestattet. (Ausnahme: Basketbälle – nur in Verbindung mit den Körben!)
Es ist verboten, Schneebälle anzufertigen oder zu werfen.
Auch das Werfen von Flaschen und anderen Gegenständen (z. B. Mäppchen, Stifte, usw.) ist verboten.
Das Betreten des Schulgeländes ist nur Schüler*innen unserer Schule gestattet. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden und eine Genehmigung einholen. (Hinweis auf Hausfriedensbruch / Hausrecht)
Schüler*innen dürfen sich während der Pausen nicht in fremden Klassenräumen aufhalten.
Die Toiletten werden in den großen Pausen aufgesucht. Sie sind grundsätzlich kein Aufenthaltsraum; die geltenden Toilettenregeln müssen beachtet werden. Verschmutzungen oder Regelverstöße sind direkt bei der Aufsicht oder bei den Klassenlehrerinnen und -lehrern zu melden.
In Ausnahmefällen dürfen die Toiletten vor dem TX-Raum und im Durchgangsbereich zur Aula während des Unterrichtes benutzt werden. Dazu hat jede Lehrerin / jeder Lehrer einen eigenen Schlüssel, der im Bedarfsfall an die Schüler*innen ausgehändigt wird.
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen während des Unterrichtstages das Schulgelände nicht verlassen. In Ausnahmefällen ist dies nur mit Genehmigung des Lehrpersonals möglich.
Falls die 1. Stunde ausfällt und man sich schon auf dem Schulgelände befindet, müssen sich Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zur Mensa begeben und dürfen das Schulgelände nicht noch einmal verlassen.
Essen und Trinken
Die Mensa ist während der Mittagspause und in den beiden großen Pausen nur für die Schüler*innen geöffnet, die dort etwas kaufen oder essen wollen. Schüler*innen der Oberstufe haben auch während der Freistunden Zutritt.
Da die Mensa vornehmlich den gemeinsamen Mahlzeiten von Schüler*innen und Lehrer*innen dient, gelten hier alle Sauberkeits- und Ruheregeln in ganz besonderem Maße. Dazu gehört auch, dass das Anstehen in der Reihe an den verschiedenen Essensausgabestellen ohne Schreien, Schubsen und Drängeln vor sich geht.
Das Essen ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht gestattet. Nur mit Erlaubnis der Fachlehrerin / des Fachlehrers darf in Ausnahmefällen im Unterricht getrunken werden (Ausnahme: Fachräume).
Alkohol ist durch das Schulgesetz überall auf dem Schulgelände verboten. Das Rauchverbot ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Das Mitführen und der Konsum sowie die Weitergabe von E-Shishas und E-Zigaretten sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
Kaugummi-Kauen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
Umwelt
Für die Sauberkeit auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sind alle verantwortlich. Auf dem Boden liegender Müll sollte von vorbeilaufenden Schülerinnen und Schülern aufgehoben und entsorgt werden, auch wenn sie ihn selbst nicht dort hingeworfen haben.
Jeder Schülerin / jeder Schüler hält ihren / seinen Arbeitsplatz und ihre / seine Kiste sauber.
Jede Gruppe hält die Räume, die sie nutzt, sauber; dafür richtet sie einen Ordnungsdienst und einen Tafeldienst ein.
Vor dem Verlassen der Unterrichtsräume müssen alle Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht gelöscht werden. Die besonderen Regeln in Fach- und Differenzierungsräumen sind zu beachten.
Der anfallende Müll gehört in die Mülltonnen und muss getrennt gesammelt werden.
Jede / Jeder bemüht sich, auf Dosen und andere Einwegverpackungen zu verzichten.