Info für Geimpfte und Genesene
Liebe Schulgemeinde,
das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) hat Folgendes veröffentlicht:
Vollständig Geimpfte und Genese werden ab dem 03.05.2021 den negativ Getesteten dort gleichstellt, wo in der Bundesnotbremse sowie in der Corona-Schutzverordnung Regelungen bestehen, die Getesteten den Zugang zu Einrichtungen und Angeboten erlauben.
Demgemäß ersetzt eine nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung den Nachweis eines negativen Testergebnisses beispielsweise bei dem so genannten „Click and Meet“ im Einzelhandel, dem Besuch der Außenbereiche von Zoos und Botanischen Gärten oder bei den zulässigen sogenannten körpernahen Dienstleistungen.
Ebenso angepasst wurden die Corona-Betreuungsverordnung und die Corona-Einreiseverordnung, so dass auch die Testpflicht in Schulen und das Erfordernis der Freitestung von einer Einreisequarantäne für Geimpfte und Genesene entfallen.
Die Regelungen gelten ab Montag, 3. Mai 2021.
Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:
- den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
- den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.
Lieben Gruß
Die Schulleitung