Kosten für Schulbücher

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,


bezüglich der Eigenanteils für Schulbücher (30% der Kosten) gibt es eine Neuerung des Gesetzgebers (§21 Absatz 2 SGB II):
Empfänger von Bürgergeld können beantragen, dass die Kosten für Schulbücher, die eigentlich durch den Eigenanteil selbst zu zahlen sind, vom Jobcenter übernommen werden, zusätzlich zu den 58 € und den 116 € für persönlichen Schulbedarf, die am 1.2. und am 1.8. des Jahres ausgezahlt werden.


Das gleiche gilt für weitere Schulbücher und Arbeitshefte, deren Anschaffung von der Schule verlangt wird.
Um die Erstattung beim Jobcenter zu beantragen, muss das Schreiben der Schule über die Bücher, die aus dem Eigenanteil zu zahlen sind, vorgelegt werden. Quittungen von angeschafften Büchern und Arbeitsheften sollen aufbewahrt werden.