Hausordnung der Gesamtschule Volksgarten
(verabschiedet durch die Schulkonferenz am 20.06.2018)
Präambel/Grundregel
Wir haben alle das Recht, uns überall in unserer Schule wohl zu fühlen. Deshalb gelten an unserer Schule folgende Regeln:
Jeder hat das Recht, rücksichtsvoll und mit Respekt behandelt zu werden.
Jeder hat das Recht auf einen geregelten Stundenablauf und ungestörten Unterricht.
Jeder hat das Recht auf einen Klassenraum, in dem er gerne arbeitet und sich wohl fühlt.
Daraus ergibt sich für uns alle die Verpflichtung, uns so zu verhalten, dass wir uns in der Schule wohlfühlen können.
Allgemeine Regelungen
Wenn man (Aufgrund von Krankheit usw.) nicht zur Schule kommen kann, muss unverzüglich per Telefon (z.B. auf den Anrufbeantworter) die Schule informiert, bzw. über das Sekretariat Bescheid gegeben werden.
Das Eigentum der anderen ist zu achten und zu respektieren. Gegenstände anderer, die vor den Unterrichtsräumen abgelegt oder aufgehängt sind oder sich in den Räumen befinden, werden deshalb nicht angerührt.
Die Einrichtung der Schule und die Lernmittel wie Bücher, Plakate, Spiele usw. sind ordentlich zu behandeln, weil sie für alle da sind und möglichst lange zur Verfügung stehen müssen. Außergewöhnliche Verschmutzungen und Schäden sind unverzüglich im Sekretariat oder beim Fachlehrer zu melden. Bei Beschädigung der Schuleinrichtung oder privater Gegenstände ist Ersatz zu leisten.
Handys und private elektronische Unterhaltungsgegenstände (MP3-Player, I-Pods usw.) dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden und nicht sichtbar sein. Die Nutzung von Smartphones ist nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des/der Klassen- bzw. Fachlehrers/-lehrerin erlaubt (z.B. zum Erreichen der Erziehungsberechtigten oder für fachbezogene Zwecke).
Die bei Zuwiderhandlung vom Lehrer*in eingesammelten Gegenstände können nach Unterrichtsschluss (Mo, Mi und Do um 15:45 Uhr und Di und Fr um 13:25 Uhr) im Sekretariat abgeholt werden. Bei wiederholten Verstößen werden die Erziehungsberechtigten informiert.
Gefährliche Gegenstände (Messer, Wurfsterne, Feuerwerkskörper, Betäubungsmittel/Drogen, usw.) und alkoholhaltige Getränke dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Sollten solche Gegenstände dennoch mitgebracht werden, sind die Lehrpersonen befugt, aufgrund des vorliegenden Verstoßes, diese Dinge sicher zu stellen, um Gefahren für andere abzuwenden. Die Verantwortlichen haben das Recht, – in der Regel zu zweit – in besonderen Gefahrensituationen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr Personen, deren Kleidung, mitgeführten Taschen etc. zur Auffindung dieser Gegenstände zu durchsuchen.
Das Spucken im Gebäude und auf dem Schulhof ist verboten.
Umgang miteinander
Probleme und Streitigkeiten sind ohne Gewalt zu lösen. Dazu gehört auch, andere nicht durch Beschimpfungen zu beleidigen. Mobbing ist in jeglicher Form (z.B. Mund zu Mund, PC, Handy, über WhatsApp oder in anderen sozialen Netzwerken) verboten. Die Lehrpersonen, z.B. Klassenlehrer*innen sind bei Bedarf sofort zu informieren.
Von anderen begangenem Unrecht darf nicht mit neuem eigenem Unrecht begegnet werden. Wer einen Streit mit friedlichen Mitteln nicht lösen kann, wendet sich an eine Lehrerin/einen Lehrer.
Gegenstände, die andere gefährden können (z.B. Feuerwerkskörper, Böller, Messer, Laserpointer usw.) dürfen nicht mitgebracht werden.