Unsere Hausordnung

Verhalten im Unterricht

Damit der Unterricht pünktlich beginnen kann, ist es notwendig, beim ersten Gong den Unterrichtsraum aufzusuchen, Material zurechtzulegen und den Platz einzunehmen. Sollte der/die Lehrer/in fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht bei der Lerngruppe sein, fragt der/die Klassensprecher/in, der/die Kurssprecher/in im Sekretariat nach.

Selbstverständlich ist jede Schülerin/jeder Schüler verpflichtet, im Unterricht mitzuarbeiten und Hausaufgaben/Wochenpläne anzufertigen (Schulgesetz NRW).

Den Anweisungen der Lehrer*innen muss gefolgt werden. Die in der Lerngruppe vereinbarten Regeln müssen sich nach der Hausordnung richten und eingehalten werden.

Kleidung in der Schule

Wir tragen angemessene Kleidung, die den Ausschnitt, den Bauchnabel und die Unterwäsche bedeckt.

Wir verzichten im Unterricht auf Kappen, Mützen und Sonnenbrillen.

Die Kleidung ist frei von Aufdrucken, die Rassismus, Sexismus, Drogen oder Gewalt verherrlichen.

Verhalten in den Pausen

Die 5-Minuten-Pausen dienen vor allem zum Wechseln der Unterrichtsräume und dem Zurechtlegen des nötigen Unterrichtsmaterials. Der Aufenthalt auf den Fluren ist in dieser Zeit nur zum Raumwechseln erlaubt.

Die großen Pausen dienen der Erholung. Wer das Bedürfnis hat, sich auszutoben, geht auf den Schulhof. Schüler*innen, die in diesen Pausen in ihren Klassenräumen bleiben möchten, beachten dabei, dass die Gebäude grundsätzlich Ruhezonen sind. – Rennen ist im Gebäude nicht erlaubt, ebenso der Aufenthalt auf den Fluren.

Es ist verboten, auf den Fensterbänken zu sitzen. Fenster dürfen nur in Anwesenheit eines Lehrers/Lehrerin ganz geöffnet werden.

Der Gebrauch von Fortbewegungsmitteln aller Art (wie z.B. Skateboards, Inliner, Kickboards, usw.) ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Sie müssen im Fahrradkeller abgestellt werden.

Das Spielen mit Bällen ist in den Gebäuden und in den Klassenräumen nicht erlaubt. Ballspiele sind nur auf dem Schulhof und nur mit Softbällen gestattet. (Ausnahme: Basketbälle – nur in Verbindung mit den Körben!)

Es ist verboten, Schneebälle anzufertigen oder zu werfen.

Auch das Werfen von Flaschen und anderen Gegenständen (z.B. Mäppchen, Stiften, usw.) ist verboten.

Das Betreten des Schulgeländes ist nur Schüler*innen unserer Schule gestattet. Schulfremde Personen müssen sich im Sekretariat anmelden und eine Genehmigung einholen. (Hinweis auf Hausfriedensbruch/Hausrecht)

Schüler*innen dürfen sich während der Pausen nicht in fremden Klassenräumen aufhalten.

Die Toiletten werden in den großen Pausen aufgesucht. Sie sind grundsätzlich kein Aufenthaltsraum, die geltenden Toilettenregeln müssen beachtet werden. Verschmutzungen oder Regelverstöße sind direkt bei der Aufsicht oder beim Klassenlehrer/lehrerin zu melden.

Schüler*innen der Sekundarstufe I dürfen während des Unterrichtstages das Schulgelände nicht verlassen. In Ausnahmefällen ist dies nur mit Genehmigung der Fachlehrerin/des Fachlehrers möglich.

Falls die 1. Stunde ausfällt und man sich schon auf dem Schulgelände befindet, müssen sich die Schüler*innen der Sekundarstufe I zur Mensa begeben und dürfen das Schulgelände nicht noch einmal verlassen.

Essen und Trinken

Die Mensa ist vor der 1. Stunde, während der Mittagspause und in den beiden großen Pausen nur für die Schüler*innen geöffnet, die dort etwas kaufen oder essen wollen. Schüler*innen der Oberstufe haben auch während der Freistunden Zutritt.

Da die Mensa vornehmlich den gemeinsamen Mahlzeiten von Schüler*innen und Lehrer*innen dient, gelten hier alle Sauberkeits- und Ruheregeln in ganz besonderem Maße, dazu gehört auch, dass das Anstehen in der Reihe an den verschiedenen Essenausgabestellen ohne Schreien, Schubsen und Drängeln vor sich geht.

Das Essen ist während des Unterrichts grundsätzlich nicht gestattet. Nur bei Erlaubnis der Fachlehrerin/des Fachlehrers darf in Ausnahmefällen im Unterricht getrunken werden (Ausnahme: Fachräume).

Alkohol ist durch das Schulgesetz überall auf dem Schulgelände verboten. Das Rauchverbot ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Das Mitführen und der Konsum sowie die Weitergabe von     

E-Shishas und E-Zigaretten sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.

Kaugummi-Kauen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.

Umwelt

Für die Sauberkeit auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sind alle verantwortlich. Auf dem Boden liegender Müll sollte von vorbeilaufenden Schüler*innen aufgehoben und entsorgt werden, auch wenn sie ihn selber nicht dort hingeworfen haben.

Jeder Schüler/jede Schülerin hält seinen/ihren Arbeitsplatz und seine/ihre Kiste sauber.

Jede Gruppe hält die Räume, die sie nutzt, sauber; dafür richtet sie einen Ordnungsdienst und Tafeldienst ein.

Vor dem Verlassen der Unterrichtsräume müssen alle Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und das Licht gelöscht werden. Die besonderen Regeln in Fach- und Differenzierungsräumen sind zu beachten.

Der anfallende Müll muss getrennt gesammelt werden.

Alle bemühen sich

  • um einen höflichen und freundlichen Umgangston und begegnen sich mit Respekt.
  • um ein gutes Verhältnis zu den Nachbarn.
    • Dazu gehört: Fahrräder gehören in den Fahrradkeller, Müll in die Mülltonnen und die Hauseingänge sind frei zu halten.
  • auf Dosen und andere Einwegverpackungen zu verzichten.