Die Schüler*innen der 5d haben ein Klappbild gemalt und dieses fotografiert. Es musste zwei Fotos erstellt werden. Ein Foto sollte die Figur/das Objekt im geschlossenen Zustand zeigen. Das zweite Foto musste dann die aufgeklappte Variante der Figur/des Objekts zeigen. Mit Hilfe eines online Gifmakers wurde dann aus den beiden Fotos eine gif-Datei erstellt. Dieses Projekt verbindet das Arbeiten mit Stift und Papier mit digitalen Medien und Grafikanwendungen. Hier seht ihr ein paar Ergebnisse:
Geschichte Leistungskurs der Q1 eröffnet mit dem Leiter der Stadtbibliothek eine Themenausstellung: „Kunst der Erinnerung: Kolonialismus und seine Folgen in Geschichte und Gegenwart“
Ausstellungseröffnung mit dem Leiter der Stadtbibliothek Herrn Holtz-Ersahin und Frau Fonrobert als Betreuende des Themenraums
Vom 17. Februar bis zum 31. März 2025 präsentiert die Zentralbibliothek Carl-Brandts-Haus eine besondere Ausstellung in Kooperation mit der Gesamtschule Volksgarten.
Schüler*innen des Leistungskurses Geschichte der Q1 von Frau Hagemann haben sich unter dem Motto „Kunst der Erinnerung: Kolonialismus und seine Folgen in Geschichte und Gegenwart“ mit der Zeit der Kolonialherrschaften auseinandergesetzt.
Die jungen Historiker*innen haben sorgfältig passende Medien aus dem Bestand der Bibliothek ausgewählt und ergänzen diese mit eigenen kreativen Arbeiten. Die Ausstellung bietet somit vielfältige Perspektiven auf das historische und aktuelle Erbe des Kolonialismus. Interessierte sind herzlich eingeladen, die Ausstellung während der regulären Öffnungszeiten der Zentralbibliothek im Themenraum im Untergeschoss zu besuchen.
Die Schüler*innen der Jahrgangsstufe Q2 laden alle Mitglieder der Schulgemeinde zur diesjährigen Abi-Aid-Gala ein. Der Erlös des Abends fließt in die Abikasse. Die Stufe freut sich über zahlreiches Erscheinen.
Unsere Schülerinnen und Schüler haben das gesammelte Spendengeld von 731 € ganz stolz am WDR 2 Glashaus in Paderborn in den Spendenbriefkasten geworfen!
Vielen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen und alle Schülerinnen und Schüler, die unsere Spendenaktion in welcher Form auch immer unterstützt haben!!
Ein großer Dank geht auch an Mehmed, Marian, Benjamin, Ela, Alina und Giuliana aus der 6b, die in den letzten Tagen mit großem Engagement die Spenden gesammelt haben!
Darum geht es:
Unser Ziel – Gemeinsam gegen den Hunger in der Welt
Ihr wollt euch genauer informieren, wofür wir eigentlich Spenden sammeln? Dann hier entlang.
Der Westen hilft – Gemeinsam gegen den Hunger in der Welt. Unter diesem Motto findet in diesem Jahr zum dritten Mal das WDR 2 Weihnachtswunder statt.
Jeder zehnte Mensch weltweit hungert, das sind aktuell bis zu 783 Millionen. Alle 3,6 Sekunden verhungert ein Mensch, die große Mehrzahl davon sind Kinder unter fünf Jahren.
Und die Lage wird sich in den kommenden Jahren wahrscheinlich noch verschlimmern – durch den Klimawandel, durch Konflikte, durch Kriege. (Quelle)
Der aktuelle Spendenstand
Stand: 15.12.2024, 08:00 Uhr
Wow – Ihr seid irre! Schon 5.671.961 Euro sind beim WDR 2 Weihnachtswunder zusammengekommen.
Ein riesiges Dankeschön an euch, für diese unfassbare Summe. (Quelle)
Ein frohes und friedliches Weihnachtsfest und für das Jahr 2025 viel Kraft, Gesundheit und Zuversicht wünschen Ihnen und Ihren Familien Kollegium, Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Schulleitung der Gesamtschule Volksgarten. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.
Markus Heynckes (Schulleiter) und Marion Clemens (stellv. Schulleiterin)
Auch dieses Jahr besuchten uns Vertreter verschiedener Einrichtungen in der Gesamtschule Volksgarten, um insgesamt eine Spende von 6500,- Euro zu erhalten – das Ergebnis unseres Sponsorenlaufs durch den Volksgarten, an dem unsere gesamte Schule teilgenommen hat. Durch die Spendengelder unserer Schulgemeinde und deren Freunde und Familien werden insbesondere ortsansässige Institutionen unterstützt, die sich u.a. um schwerstkranke, traumatisierte, behinderte oder benachteiligte Kinder und Jugendliche vor Ort und in der ganzen Welt kümmern, diese betreuen und versorgen.
Diese wichtigen Institutionen, die oft von ehrenamtlichen Mitarbeitern unterstützt werden, sind dringend auf Spenden angewiesen, um ihre wertvolle Arbeit verrichten zu können. Wir sagen „Vielen Dank!“ für diese oft ehrenamtliche Arbeit und die große tatkräftige Unterstützung aller Beteiligter!
Die Vertreter bedankten sich im Namen ihrer Organisationen bei allen Beteiligten für das große Engagement.
Am 7.11. um 8:30 Uhr starten 39 Juniorbotschafterinnen und Projektkursteilnehmerinnen mit den drei Gewalten (Frau Johannisson, Frau Hagemann und Frau Gründler) und dem Busfahrer Werner in Richtung Brüssel. Es ging schnell voran durch eine graue Herbstlandschaft, erst in Brüssel wurde der Verkehr zäh und blieb es auch bis wir Brüssel wieder verlassen hatten.
Netterweise durften alle mit ins Parlament auch die ohne Personalausweis oder ohne rechtzeitige Anmeldung. Nach der Sicherheitskontrolle mussten wir erstmal warten und konnten viele Fotos vor den 27 Flaggen der EU-Länder machen. Dann empfing uns Herr Geier, Mitglied des Europäischen Parlaments und der S&D – Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament. Er hat sich nicht langatmig vorgestellt, sondern wollte gleich auf Fragen antworten.
Allerdings wurden die Schüler*innen bald vorsichtiger, denn er konnte recht ruppig reagieren. Insgesamt war es aber sehr spannend einen Tag nach der US-Wahl und einen Tag nach dem Bruch der Koalition in Berlin mit einem Politiker zu sprechen. Noch eine Woche später diskutier-ten wir angeregt über diese Begegnung. Er zeigte uns dann noch den Plenarsaal – das Hemicycle – und erklärte deutlich freundlicher die Arbeitsweise des Parlaments. Er zeigte uns die kleinen Kabinen rund um den Saal, in denen Dolmetscher arbeiten. Diese Übersetzer spielen eine wichtige Rolle, da sie das Gesagte in ver-schiedene Sprachen übersetzen, damit alle Abgeordneten die Diskussionen verfolgen können, auch wenn sie keine der Hauptsprachen wie Deutsch oder Englisch sprechen.
Mittlerweile war es schon fast 15 Uhr und der Bus führ uns endlich zur Jugendherberge „Génération Europe“. Die war noch recht neu, modern, freundlich und alle waren mit ihren Zimmern zufrieden.
Jetzt konnten die Schülerinnen und Lehrerinnen die Freizeit bis 19:30 Uhr nutzen, um die nahegelegene Innenstadt zu erkunden. Die Schülerinnen berichteten sehr begeistert von vielen Begegnungen mit sehr freundlichen Menschen, mit denen man sich in vielen Sprachen verständigen konnte. Um 19:30 Uhr gab es für alle ein 3-Gänge-Menue mit Suppe und Salat, Hähnchen und Kuchen. Im Anschluss fuhren wir zum Atomium, das in der Dunkelheit ganz toll glitzert. Das Atomium ist ein beeindruckendes Bauwerk, das aus großen, beleuchteten Kugeln besteht und ein Wahrzeichen Brüssels ist. Dort verbrachten wir einige Zeit, um die Struktur zu erkunden und die Aussicht zu genießen. Anschließend kehrten wir zur Jugendherberge zurück. Den Rest des Abends verbrachten wir in der Lobby der Jugendherberge. Diese Zeit nutzten wir, um uns besser kennenzulernen und uns mit den anderen Teilnehmern auszutauschen.
In diesem Jahr wird Joaquin Martinez im November nach Mönchengladbach kommen, um an mehreren Schulen zum Thema „Todesstrafe“ zu sprechen. Er selbst saß in den USA unschuldig im Todestrakt. Bei uns hält er seinen Vortrag am Dienstag, 19.11.24 in der 5./6. Stunde (in der Aula). Alle Oberstufenkurse nehmen teil.Sie werden begleitet von den jeweiligen Fachlehrer*innen. Im Anschluss an den Vortrag besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Joaquin Martinez wird auf Englisch sprechen.
Der Spanier Joaquin Martinez wurde 1997 im Alter von 24 Jahren in Florida wegen eines Doppelmordes unschuldig zum Tode verurteilt. Während seiner mehrjährigen Gefangenschaft setzten sich u.a. die Europäische Union, König Juan Carlos und Papst Johannes Paul II. für seine Freilassung ein, bis er endlich 2001 entlassen wurde. Seitdem engagiert er sich gegen die Todesstrafe.
Joaquin Martinez war vor einigen Jahren bereits schon einmal an unserer Schule und hat auf viele der Schülerinnen und Schüler, die ihm damals zugehört haben, einen bleibenden Eindruck hinterlassen.
Die Begegnung mit Joaquin Martinez wird vermittelt durch Sant’Egidio e.V, mit denen wir schon seit vielen Jahren zusammenarbeiten und in deren „Regenbogenschule“ manche unserer Schüler*innen als Teilnehmer*innen oder als Betreuer*innen aktiv sind. Links zu Joaquin José Martinez: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/todesstrafe-einer-kam-durch/233798.html
Alle Schüler*innen der Klassen 5a-5e waren abwechselnd im Kliewer Haus zu Gast, um als Klassengemeinschaft zusammen zu finden. Herr Schürmann und Frau Heisterkamp haben mit tollen teambildenden Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Klassenfahrt ein voller Erfolg war.
DKMS-Registrierungsaktion an der Gesamtschule Volksgarten
Die DKMS (Deutsche Knochenmarkspenderdatei) ist eine gemeinnützige Organisation, deren Haupttätigkeit die Registrierung sogenannter Stammzellspender*innen ist. Ihr Ziel ist, durch ihre internationalen Kooperationen weltweit Blutkrebspatient*innen mithilfe einer passenden Stammzelltransplantation eine Heilung zu ermöglichen.
Über 11 Mio. Spender*innen sind mittlerweile bei der DKMS im weltweiten Verbund registriert. Dennoch warten viele Blutkrebspatient*innen, die eine Transplantation benötigen, vergeblich auf Hilfe durch eine Spende. Daher bist genau DU bzw. seid IHR auch so wichtig: deine Stammzellen können vielleicht schon morgen Leben retten.
Aus diesem Grund findet in der Woche vom 26. bis zum 30. August 2024 eine Registrierungswoche für alle Schüler*innen sowie Lehrkräfte der Gesamtschule Volksgarten statt, die sich in die Spender*innenkartei aufnehmen lassen möchten.
Grundsätzlich kann sich dabei jede*r bei guter Gesundheit im Alter zwischen 17 und 55 Jahren als potenzielle*r Stammzellspender*in registrieren lassen. Durch einen einfachen Wangenabstrich werden bei der Registrierung deine Gewebemerkmale bestimmt. Zeigen diese eine Übereinstimmung mit denen einer Krebspatientin oder eines Krebspatienten, folgen weitere Tests. Damit schenkst du gemeinsam mit allen anderen Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften zahlreichen Blutkrebspatient*innen weltweit Hoffnung. Denn das Ziel ist, für jede erkrankte Person ein passendes Match zu finden. Und diesem Ziel kommen wir – mit eurer Hilfe – ein Stück näher. Selbstverständlich ist die Registrierung immer freiwillig! Jede*r Spender*in hat jederzeit die Möglichkeit von der Registrierung zurückzutreten.
Weitere Informationen erhaltet ihr in der Woche vor Ort, auf dkms.de oder direkt bei der DKMS.
Liebe Schulgemeinschaft, leider ist der Kiosk in der Mensa noch geschlossen. Aber es gibt in den Pausen einen Verkaufsstand vom Café Einstein im Foyer vor der Aula. Der Verkauf startet am Mittwoch, dem 21.08.2024 in der ersten großen Pause. Die Schulleitung
Recht auf Schulmitwirkung Das Recht der Eltern auf Schulmitwirkung ergibt sich sowohl aus der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen als auch aus den Regelungen in den §§ 62 ff. Schulgesetz (SchulG). Den Eltern stehen nach dem Schulgesetz verschiedene Möglichkeiten offen, sich aktiv am Schulleben zu beteiligen. Mitwirkungsgremien für Eltern sind nach dem Schulgesetz die Klassenpflegschaft oder Jahrgangsstufenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz. Jedes Mitwirkungsgremium bleibt bis zum ersten Zusammentreten des neugewählten Mitwirkungsgremiums im neuen Schuljahr bestehen. Ein Mitwirkungsgremium wird grundsätzlich durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden einberufen. Die Mitglieder sind dabei mit einer Frist von mindestens sieben Tagen unter Beifügung der Tagesordnung und der Beratungsunterlagen schriftlich einzuladen. Die Schulen haben den Mitwirkungsgremien die notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört beispielsweise das zur Verfügung stellen von Räumen für Gremiensitzungen oder die Nutzung des Kopierers.
Klassenpflegschaft / Jahrgangsstufenpflegschaft Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern der Kinder in den Eingangsklassen entweder von der Schulleitung oder der Klassenleitung zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Bei Eingangsjahrgangsstufen erfolgt die Einladung der Eltern durch die Jahrgangsstufenleitung zu einer Jahrgangsstufenpflegschaftssitzung. Bei bereits bestehenden Klassen oder Jahrgangsstufen erfolgt die Einladung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der bisherigen Klassenpflegschaft oder Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer nimmt an den Klassenpflegschaftssitzungen teil. Bei Jahrgangsstufen bilden die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für jeweils angefangene 20 Schülerinnen und Schüler eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft. Für jede dieser Personen wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt. Die Wahltermine richten sich nach den Vorgaben in der von der Schulkonferenz zu beschließenden Wahlordnung. Die Empfehlung einer Wahlordnung für Schulmitwirkungsgremien des Ministeriums für Schule und Bildung sieht dabei für Klassen- und Jahrgangsstufen eine Wahl spätestens zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn vor.
Schulpflegschaft Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die in der Regel ein- bis zweimal im Schuljahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter sowie die Elternvertretung für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen. Für die Elternvertretung in der Schulkonferenz und in den Fachkonferenzen sind alle Eltern von nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern wählbar (also nicht nur die Mitglieder der Schulpflegschaft). Die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft ist mit der Wahl automatisch Mitglied der Schulkonferenz, es sei denn, dies wird ausdrücklich abgelehnt. Die Schulpflegschaft wählt auch eine Vertreterin oder einen Vertreter, die oder der (mit Einverständnis der oder des Betroffenen) an sogenannten Teilkonferenzen bei der Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 53 Absatz 3 Satz 1 SchulG teilnimmt. Sie kann auch für dieses Gremium eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter wählen. Die Wahltermine richten sich auch hier nach den Vorgaben in der von der Schulkonferenz zu beschließenden Wahlordnung. Die Empfehlung einer Wahlordnung für Schulmitwirkungsgremien des Ministeriums für Schule und Bildung sieht dabei für die Schulpflegschaft eine Wahl spätestens fünf Wochen nach Unterrichtsbeginn vor.
Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Ihr gehören jeweils – je nach Schulstufe in unterschiedlichen Anteilen – Elternvertretende, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler an. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Vorschlägen der Schulleitung oder des Schulträgers stimmt sie zu oder lehnt sie ab. In § 65 SchulG ist festgelegt, über welche Angelegenheiten die Schulkonferenz zu entscheiden hat. Den Vorsitz führt die Schulleiterin oder der Schulleiter, aber ohne Stimmrecht. Nur bei Stimmengleichheit gibt das Votum der Schulleiterin oder des Schulleiters den Ausschlag.
Vertretung der Schule nach außen Die Schule wird nach außen, gegenüber dem Schulträger und der Schulaufsicht durch die Schulleiterin oder den Schulleiter vertreten; sie oder er ist dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden.
Ersatzschulen Ersatzschulen müssen nach § 100 Absatz 5 SchulG gleichwertige Formen der Mitwirkung im Sinne des SchulG gewährleisten.
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