Bescheinigung über Schnelltests

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wir haben mit der aktuellen Schulmail mitgeteilt bekommen, dass wir ab dem 31.05.2021 Testbescheinigungen für die Schüler*innen ausstellen können. Dies setzt voraus, dass die Tests ordnungsgemäß und für die Aufsicht führende Lehrkraft sichtbar durchgeführt werden. Das bedeutet u.a., dass das Gesicht beim Testen nicht mit der Hand verdeckt werden darf. Eine Testbescheinigung wird nur ausgestellt, wenn der Test in der Schule unter Aufsicht der Lehrkraft durchgeführt wird.

Ungültige Tests werden nicht wiederholt.

Bitte sagen Sie ihrem Kind, dass es vor der Testung Bescheid gibt, sollte es keine Bescheinigung benötigen.

Lieben Gruß und ein schönes Wochenende

Die Schulleitung