

Ferien 2022

Gesamtschule der Stadt Mönchengladbach
Ab Mittwoch, den 16.03.2022 startet unsere wöchentliche Kuchenverkaufsaktion zu Gunsten der „Aktion Deutschland Hilft“ für die Ukraine, organisiert von Frau Junker. Die Klassen eines Jahrgangs spenden Kuchen im wöchentlichen Wechsel und betreuen den Stand. Der Verkauf findet immer mittwochs im Foyer vor der Aula in den großen Pausen statt. Ein Stück Kuchen kostet 1 Euro. Wir hoffen auf eine rege Beteiligung zu Gunsten der Ukraine.
Liebes Kollegium, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler!
Ein ereignisreiches und ziemlich stressiges Jahr liegt hinter uns und schon wieder unter dem Schatten von Corona! Wir sind sehr froh und dankbar, dass wir größtenteils Präsenzunterricht erteilen konnten.
Dennoch haben viele Familien unter diesen Bedingungen gelitten, was uns von ganzem Herzen Leid tut. Auch für die Kolleginnen und Kollegen waren es harte Zeiten – dreimal die Woche testen, viel Vertretungsunterricht und teilweise gestresste Schülerinnen und Schüler, die es wieder zum regelmäßigen Lernen zu motivieren galt. Ebenso das Schulleitungsteam, das durch den Weggang von Frau Mühlen mit einer Person weniger auskommen musste.
Aber: Wir haben es gut gerockt, haben alle Zähne zusammengebissen und zusammengehalten! Ohne die gegenseitige Rücksichtnahme, die Geduld und das Durchhaltevermögen der Schulgemeinde hätte das alles nicht so funktioniert.
Dafür möchten wir allen von ganzem Herzen danken.
Jetzt können wir endlich in die wohlverdienten Weihnachtsferien starten.
Wir wünschen allen ruhige und besinnliche Weihnachtstage und einen guten Rutsch – wenn auch diesmal ohne Feuerwerk!
Auf dass wir uns im neuen Jahr 2022 gesund und mit neuer Power wiedersehen!
Herzlichst eure Schulleitung
„Nebst der Impfung beim Hausarzt ist es jeden Tag im Impfzentrum Nordpark für alle Personen ab 16 Jahren möglich, sich ohne vorherige Terminabsprache impfen zu lassen. Für die 12-15-Jährigen ist jetzt mittwochs und sonntags, jeweils von 14 bis 20 Uhr ein Zeitfenster für die Schutzimpfung eingeräumt worden.“ (Rheinische Post, Mittwoch, 12.08. 2021)
Update:
Die Schulgemeinde der Gesamtschule Volksgarten trauert um die Kollegin, Lehrerin und Freundin Claudia Jürgens.
Frau Jürgens war ab dem 01.08.2009 Mitglied des Kollegiums und hat sich mit viel Freude und Engagement im Sinne ihrer Schüler*innen für die Belange des Faches Französisch eingesetzt. Ihre DELF Projekte, verschiedene Exkursionen in das französischsprachige Ausland sowie Austauschprogramme mit Schülerinnen und Schülern und ihre Leidenschaft für Borussia Mönchengladbach werden uns ebenso in Erinnerung bleiben wie ihr Lebenswille und ihre positive Einstellung dem Leben gegenüber.
Unsere Gedanken und unser aufrichtiges Beileid gelten ihrem Mann und ihrem Sohn.
Ein stiller Gruß
Die Schulleitung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
heute erreichte uns die aktuelle Schulmail vom Ministerium zum weiteren Schulbetrieb ab dem 19.04.2021.
Grundsätzliches:
Ab dem 19.4. findet der Präsenzunterricht in allen Jahrgängen nach Stundenplan statt.
Alle Schüler*innen kommen wochenweise im Wechsel. Die Teilung des Jahrgangs/der Klasse (Gruppe A und Gruppe B) entspricht der vor den Osterferien.
Jahrgänge 5-9:
Die äußere Differenzierung haben wir ausgesetzt:
Jahrgang 10:
WP-Fächer/ Ergänzung:
Nachmittagsunterricht:
Der Nachmittagsunterricht findet für die Jahrgangsstufen 9, 10 und die Oberstufe ab 14 Uhr jeweils 30 Minuten ohne 5-Minuten-Pause statt. Die Mittagspause wird auf eine halbe Stunde verkürzt. Für die übrigen Jahrgangsstufen entfällt der Präsenzunterricht am Nachmittag. Der Ganztagsbetrieb entfällt ebenfalls.
Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 bleibt die Notbetreuung bestehen. Bitte melden Sie bis Montag, 19.04.2021 unter schulleitung@gesamtschule-volksgarten.de zurück, wenn Sie auch weiterhin (bei dem anstehenden Wechselmodell) eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen.
Hygienevorschriften:
Testpflicht
das Ministerium hat mit Schreiben vom 08.04.2021 eine Testpflicht zweimal die Woche für alle Schüler*innen, Lehrer*innen und unsere weiteren Mitarbeiter*innen angeordnet. An der Gesamtschule Volksgarten werden künftig jeden Montag und Donnerstag (die Q1 mittwochs) in der ersten Stunde die Selbsttests durchgeführt. Hier haben wir vor den Osterferien bereits erste gute Erfahrungen gemacht.
Schüler*innen, die sich nicht testen lassen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts. (siehe Schulmail vom 14.04.2021)
Wir weisen Sie in dem Zusammenhang darauf hin, dass Sie laut §41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW als Eltern/Erziehungsberechtigte die Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch Ihrer Kinder haben und dass die Verweigerung zur Teilnahme an den Selbsttests und die damit verbundene Nichtteilnahme am Unterricht den Schul- und Bildungserfolg Ihres Kindes gefährdet.
Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle (Bürgertest) nachzuweisen. Diese Testung muss vor der ersten Stunde vorliegen und darf nicht älter sein als 48 Stunden. Dies gilt auch für die Schüler*innen, die in der Notbetreuung beaufsichtigt werden.
Wir wünschen uns im Sinne der Gleichbehandlung und Organisation natürlich, dass alle an den Selbsttests in der Schule teilnehmen und so auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen Acht geben.
Wir gehen davon aus, dass es am Montag noch zu Unsicherheiten aufgrund der Testpflicht kommen wird und bitten alle Beteiligten um Rücksicht, Verständnis und Kooperation. Es geht um unser aller Gesundheit.
Durchführung: Die Tests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften im Klassen- bzw. Kursraum selbstständig durch. Durchführung und Auswertung dauern etwa 20 bis 30 Minuten. Lehrkräfte dürfen keine Hilfestellungen leisten, sie kontrollieren und dokumentieren die Ergebnisse der Testung. Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern zu achten. Die medizinische Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Sollte ein Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigen, werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler räumlich isoliert. Sie als Eltern werden benachrichtigt und müssen Ihre Kinder in der Schule abholen. Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse) ist untersagt. Ein positives Ergebnis bedeutet noch keine COVID-19-Erkrankung! Es ist daher erforderlich, dass Sie Kontakt zu Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin aufnehmen, um einen Termin für den PCR-Test zu vereinbaren. Erst wenn uns ein negatives PCR Test Ergebnis vorliegt, darf der Schüler/die Schülerin wieder zur Schule kommen.
Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.
Folgen für die Lerngruppe: Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen.
Schüler*innen, die an einem Testtag zu spät kommen, werden ins Sekretariat geschickt und dort nachträglich getestet.
Trotz der Testungen gilt auch weiterhin, dass alle bekannten Corona-Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, Hygiene beachten, medizinische Maske tragen und Lüften unbedingt einzuhalten sind. Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen müssen zu Hause bleiben; die Eltern bzw. volljährigen Schüler/-innen klären mit dem Arzt/ der Ärztin das weitere Vorgehen ab. Wichtig ist, dass Sie als Eltern an den Testtagen – wie an anderen Schultagen auch – für uns erreichbar sind.
Wege zur und durch die Schule
Regelverstöße
Wir bitten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme und zum Wohle unser aller Gesundheit um Verständnis dafür, dass wir grobe und vorsätzliche Regelverstöße gegen die Hygienevorschriften mit der Suspendierung vom Unterricht ahnden werden.
Wir hoffen sehr auf einen länger andauernden Zeitraum, in dem die Schule für alle geöffnet ist und wünschen Ihnen und uns, dass wir gesund bleiben
Lieben Gruß
Die Schulleitung
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir hoffen, Sie und ihr hattet schöne und erholsame Ostertage. Wir hatten gehofft, den Schulbetrieb wie vor den Osterferien weiterführen zu können.
Nun hat das Ministerium aber gestern entschieden, dass vom 12.04. – 16.04.2021 erst einmal nur die Jahrgänge 10, Q1 und Q2 im Präsenzunterricht beschult werden. Alle anderen Jahrgänge bleiben im Distanzlernen und bekommen über Lonet und/oder Padlet ihre Aufgaben.
Zudem hat das Ministerium eine Testpflicht zweimal die Woche für alle Schüler*innen, Lehrer*innen und unsere weiteren Mitarbeiter*innen angeordnet. An der Gesamtschule Volksgarten werden künftig jeden Montag und Donnerstag in der ersten Stunde die Selbsttests durchgeführt. Hier haben wir vor den Osterferien bereits erste gute Erfahrungen gemacht.
Schüler*innen, die sich nicht testen lassen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle (Bürgertest) nachzuweisen. Diese Testung muss vor der ersten Stunde vorliegen und darf nicht älter sein als 48 Stunden. Dies gilt auch für die Schüler*innen, die in der Notbetreuung beaufsichtigt werden.
Wir wünschen uns im Sinne der Gleichbehandlung und Organisation natürlich, dass alle an den Selbsttests in der Schule teilnehmen und so auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen Acht geben.
Wir gehen davon aus, dass es am Montag noch zu Unsicherheiten aufgrund der Testpflicht kommen wird und bitten alle Beteiligten um Rücksicht, Verständnis und Kooperation. Es geht um unser aller Gesundheit.
Die Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6 wird fortgesetzt (täglich 08:00 bis 13:25 Uhr in der Präsenzbibliothek). Das entsprechende Formular hängen wir diesem Schreiben an.
Für den Unterricht vom 12.04.2021 bis 16.04.2021 gilt Folgendes:
Jahrgang 10: Die Jahrgangsstufe 10 kommt in halber Gruppenstärke. Das bedeutet, wir starten am 12.04.2021 mit den Schüler*innen der Gruppe A.
Jahrgang Q1: Die Schüler*innen der Q1 kommen ebenfalls in halber Kursstärke. Hier beginnen wir Montag mit der Gruppe B.
Jahrgang Q2: Präsenzunterricht findet lediglich in den Abiturfächern statt. Kurse, die mehr als 15 Schüler*innen stark sind, bekommen einen zweiten Raum zugewiesen.
Achtung: Die verpflichtenden Selbsttests für die Q2 finden am Dienstag in der ersten Stunde in der LK Schiene statt, nicht am Montag!!!
Die Abiturprüfungen werden wie vorgesehen am 23.04.2021 beginnen.
Wir wünschen Ihnen, euch und uns, dass durch die regelmäßigen Tests, die anstehenden Impfungen und die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln eine baldige Rückkehr zum normalen Schulbetrieb möglich sein wird.
Bleiben Sie und bleibt ihr gesund.
Lieben Gruß
Die Schulleitung
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit der Schulmail vom 25.03.2021, 17:01 Uhr haben wir die Information erhalten, dass der Schulbetrieb nach den Osterferien für die Jahrgänge 5 bis Q1 wie bisher weitergeht. Das bedeutet wochenweiser Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht in zwei Gruppen.
Wir wissen um die Schwierigkeiten, die sich für Sie, uns und vor allem für euch Schüler*innen daraus ergeben und sind bemüht, bisher erkannte Schwierigkeiten zu minimieren.
Die neuen Regelungen in der Schulmail besagen, dass nach den Osterferien jeweils 2 Schüler*innenselbsttests pro Woche geplant sind. Wie diese genau ablaufen werden, steht noch nicht fest. Wir können allerdings berichten, dass die Testungen diese Woche unkompliziert verlaufen sind. Erfreulicherweise hatten wir kein positives Ergebnis. Wir danken allen, die sich an den Tests beteiligt haben, für die verantwortungsvolle und disziplinierte Durchführung der Tests. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal Folgendes erklären:
Wie Ihnen und euch sicherlich bekannt ist, soll zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in allen weiterführenden Schulen von nun an regelmäßig allen Schülerinnen und Schülern ein Testangebot auf Corona-Viren gemacht werden. Wir möchten mit diesem Brief über die Testmöglichkeiten informieren. Ziel ist es, mögliche positive Verdachtsfälle bei den Schülerinnen und Schülern zu erkennen.
Diese Maßnahme dient einerseits dem Schutz Ihres Kindes und dem Schutz aller Beteiligten in der Schule, leistet andererseits aber auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in den Familien.
Die Durchführung der Selbsttests ist grundsätzlich freiwillig. Es besteht seitens der Schule bei positiven Testergebnissen keine Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Sollten Sie als Eltern oder als volljährige Schülerin/ volljähriger Schüler der Testung widersprechen, füllen Sie bitte ein Widerspruchsformular aus und geben es im Sekretariat ab. Unter dem Link: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests finden Sie weiterführende Informationen zu den Selbsttests und das Widerspruchsformular in verschiedenen Sprachen.
Bereits eingereichte Widersprüche können schriftlich zurückgenommen werden, wenn Ihr Kind künftig doch an den Selbsttests in der Schule teilnehmen darf.
Art der Selbsttests: Die sogenannten PoC-Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Die Probenentnahme und Probenauswertung sind entsprechend einfach. Die Tests können mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.
Durchführung: Die Tests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften im Klassen- bzw. Kursraum selbstständig durch. Durchführung und Auswertung dauern etwa 20 bis 30 Minuten. Lehrkräfte dürfen keine Hilfestellungen leisten, sie kontrollieren und dokumentieren die Ergebnisse der Testung. Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern zu achten. Die medizinische Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Sollte ein Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigen, werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler räumlich isoliert. Sie als Eltern werden benachrichtigt und müssen Ihre Kinder in der Schule abholen oder dem individuellen Heimweg (zu Fuß oder mit dem Fahrrad) zustimmen. Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse) ist untersagt. Ein positives Ergebnis bedeutet noch keine COVID-19-Erkrankung! Es ist daher erforderlich, dass Sie Kontakt zu Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin aufnehmen, um einen Termin für den PCR-Test zu vereinbaren. Erst wenn uns ein negatives PCR Test Ergebnis vorliegt, darf der Schüler/die Schülerin wieder zur Schule kommen.
Folgen für die Lerngruppe: Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler ohne positives Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.
Wir werden am Montag, den 12.04.2021 in der ersten Stunde mit den Schüler*innenselbstests fortfahren. Der nächste Test für die Gruppe der Schüler*innen, die in dieser Woche anwesend ist, folgt dann am Donnerstag, den 15.04.2021. So werden wir künftig immer montags und donnerstags in der Stunde die Tests verteilen und im Unterricht durchführen lassen.
Trotz der Testungen gilt auch weiterhin, dass alle bekannten Corona-Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, Hygiene beachten, medizinische Maske tragen und Lüften unbedingt einzuhalten sind. Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen müssen zu Hause bleiben; die Eltern bzw. volljährigen Schüler/-innen klären mit dem Arzt/ der Ärztin das weitere Vorgehen ab. Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes würden wir uns sehr freuen, wenn alle unsere Schülerinnen und Schüler unserer Schule an den Selbsttestungen teilnehmen. Wichtig ist, dass Sie als Eltern an den Testtagen – wie an anderen Schultagen auch – für uns erreichbar sind.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre und eure Gesundheit
Die Schulleitung
Liebe Schulgemeinde,
wie Sie der am Montag veröffentlichten Schulmail zu Selbsttests für Schüler*innen entnehmen können, sollen diese Tests zeitnah an den Schulen stattfinden. Wir gehen davon aus, dass wir die Tests in den nächsten Tagen geliefert bekommen und an unserer Schule durchführen können. Ein genaues Lieferdatum liegt uns nicht vor. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass Eltern/Erziehungsberechtigte schriftlich Widerspruch gegen eine Testung einlegen können.
Bitte schauen Sie sich mit Ihren Kindern das Erklärvideo unter folgendem Link an:
Weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Links: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Über den konkreten Ablauf informieren wir Sie, sobald die Tests eingetroffen sind.
Die digitalen Endgeräte zur Ausleihe an unsere Schüler*innen sind endlich angekommen. Sie können nun in Absprache mit den Klassenlehrer*innen bzw. Beratungslehrer*innen beantragt werden. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten die Zuteilung eines Leihgerätes beantragen. Nach der Zuteilung müssen Sie dann zusammen mit der Schulleitung einen Leihvertrag persönlich in der Schule unterschreiben. Der Antrag sowie ein Beiblatt zur Information über die Ausleihbedingungen sind hier unten verlinkt.
Am Dienstag, den 16.03.2021 und Donnerstag, den 18.03.2021 findet eine digitale Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe an der Gesamtschule Volksgarten statt.
Die Beratungslehrer*in, Frau Bolten und Herr Wilkes sowie der Oberstufenleiter, Herr Heynckes geben einen Einblick in die Abläufe der Einführungs- und Qualifikationsphase.
Im Anschluss an unsere Präsentation stehen wir euch und Ihnen für Fragen zur Verfügung. Für einen Zugangslink wendet euch/wenden Sie sich bitte per Mail an schulleitung@gesamtschule-volksgarten.de.
Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
im Folgenden finden Sie und ihr die Planungen für die Zeit ab dem 22.02.2021.
Jahrgang 10
Die Schüler*innen des Jahrgangs 10 kommen wochenweise (Gruppe A und Gruppe B). Die Einteilung übernehmen die Klassenlehrer*innen. Das bedeutet, dass die Schüler*innen, die in einer Woche im Distanzlernen sind, entsprechend Aufgaben erhalten.
Es findet kein Nachmittagsunterricht statt. Für die Fächer, die im Nachmittagsbereich liegen, wird es Aufgaben wie Portfolioarbeit, Lerntagebücher, Einreichen von praktischen Arbeiten etc. geben.
Der Sportunterricht findet statt – nach Möglichkeit draußen. Dort, wo der Sportunterricht im Nachmittagsbereich liegt, ist hier ein Aufgabenformat zu wählen, mit dem die Schüler*innen die Möglichkeit erhalten, Aufgaben einzureichen (Sportvideos, Theorieaufgaben etc.)
Die Schüler*innen schreiben noch eine Klassenarbeit in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch in der Woche vor den Osterferien. In dieser Woche findet dann kein Präsenzunterricht statt!
Die Termine für die Klassenarbeiten sind am:
Montag, 22.03.: Deutsch,
Mittwoch, 24.03.: Englisch,
Freitag, 26.03.: Mathematik, jeweils um 09:00 Uhr.
Die Klassenarbeit im WP 1 Fach findet nach den Osterferien statt.
Jahrgangsstufe Q1
Die Schüler*innen der Q1 kommen wochenweise (Gruppe A und Gruppe B). Die Einteilung übernehmen die Beratungslehrer*innen. Das bedeutet, dass die Schüler*innen, die in einer Woche im Distanzlernen sind, entsprechend Aufgaben erhalten.
Für die SII findet Nachmittagsunterricht statt.
Der Sportunterricht findet statt – nach Möglichkeit draußen. Für eine eventuelle Hallenbelegung bei Regen hat der Sportunterricht der 10 und Q2 in unserer Sporthalle Vorrang.
Jahrgangsstufe Q2
Für die Q2 findet der Unterricht nach Plan in voller Kursstärke statt. Dort, wo die Kurse zu groß sind, werden wir einen zweiten Raum bereitstellen.
Den geänderten Raumplan der einzelnen Kurse findet ihr hier:
Für die SII findet Nachmittagsunterricht statt.
Die Abiturvorklausuren werden um 14 Tage nach hinten verschoben.
Hygieneregeln
Es gelten die bekannten Regeln:
Pausenregelung
Der U-Hof ist für die Jahrgänge 10, Q1 und Q2 gesperrt. Hier halten sich nur die Schüler*innen auf, die in der Notbetreuung sind.
Die Schüler*innen des Jahrgangs 10, der Q1 und der Q2 verteilen sich in den Pausen im O-Gebäude und auf dem O-Hof.
Die Notbetreuung für Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 sowie für die Kinder, deren Lernen Zuhause nicht gewährleistet werden kann, findet nach wie vor statt.
Lieben Gruß
Die Schulleitung
Mein Name ist Mascha Hermanns und ich freue mich sehr, ab Januar 2021 meine Tätigkeit als Schulsozialarbeiterin an der Gesamtschule Volksgarten zu beginnen.
Im Rahmen meiner Tätigkeit stehe ich euch Schüler*innen als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Dabei kann es sich neben schulischen Angelegenheiten auch um jedes andere Thema handeln, das euch auf dem Herzen liegt. Gerade in der momentanen Pandemie-Situation, in der manch einer Person die Decke auf den Kopf fallen mag, biete ich gerne ein offenes Ohr. Als Schulsozialarbeiterin bin ich zur Schweigepflicht verpflichtet, weshalb Gespräche in einem vertraulichen Rahmen stattfinden.
Natürlich höre ich nicht nur bei negativen Situationen zu. Gerne könnt ihr mir auch von schönen und positiven Ereignissen erzählen, wenn ihr jemanden zum Reden braucht.
Auch für Sie als Eltern bin ich gerne da und stehe Ihnen als Ansprechpartnerin bezüglich unterschiedlicher Anliegen in besonderen Lebenslagen zur Verfügung.
Meine Sprechzeiten sind zurzeit montags von 10:00 – 11:00 Uhr und dienstags von 11:00 – 12:00 Uhr.
Ich bin unter 02161-496890 oder per Mail unter m.hermanns@gesamtschule-volksgarten.de zu erreichen.
Lieben Gruß
Mascha Hermanns