Coronaregeln

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

für den Start ins neue Schuljahr haben wir hier die wichtigsten Corona Regeln an unserer Schule aufgelistet:

Mund-Nasenschutz
Im gesamten Gebäude gilt die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen – dies gilt auch für Geimpfte, Genesene oder Gäste. Ausnahmen stellen nur besondere pädagogische Situationen dar, diese betrifft die Lehrerinnen und Lehrer oder gesonderte Essensregeln.

Hygiene
Es gilt die strenge Einhaltung der Hygieneregeln. Dazu gehören regelmäßiges und richtiges Händewaschen, Beachtung der Husten- und Niesetikette, richtiges Naseputzen. 

Für Klassen- und Kursräume, in denen kein Waschbecken mit fließendem Wasser, Seife und Papierhandtüchern zur Verfügung stehen, stehen die Waschbecken auf den Fluren zur Verfügung. Alle sorgen für eine regelmäßige Handhygiene. Sollten fehlende Hygieneartikel bemerkt werden, bitten wir um Meldung beim Hausmeister oder dem stellvertretenden Schulleiter.

Abstand halten
Auch mit Mund- Nasenschutz gilt es, sorgfältig Abstand zu wahren und engen Körperkontakt zu vermeiden. In gesonderten Situationen, z.B. Essenspause ist der Mindestabstand von 1,5 m Pflicht. 

Lüftung
Vor allem die Klassen- und Kursräume sind regelmäßig und gut zu lüften. Es gelten die Empfehlungen des MSB (mindestens alle 20 Minuten Stoßlüften, während der Pausen Querlüften).

Rückverfolgbarkeit
Alle Personen orientieren sich bitte an den Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit von Infektionsketten.  Klassen und Kurse erhalten einen fixen Sitzplan, die Anwesenheit wird dokumentiert. Für Gremienarbeit und Konferenzen gelten in der Regel die Vorgaben für eine einfache Rückverfolgbarkeit (Anwesenheitsliste, mit – falls notwendig – Adressen und Telefonnummern). Für Dienstbesprechungen, Zusammenkünfte von Lehrerinnen und Lehrern, Konferenzen und Gremienarbeit gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen nach Vorgabe der Verordnungen zur lokalen Inzidenz.

Grundsätzlich bitten wir mit Nachdruck um Rücksicht und Sorgfalt gegenüber anderen Personen und besonders Personen mit erhöhtem Risiko. 

Austausch von Gegenständen
Die gemeinsame Nutzung von Gegenständen ist nur unter strenger Einhaltung der Hygieneregeln und in der Regel nur mit Erlaubnis der Lehrerinnen und möglich. Eine gemeinsame Nutzung von Gegenständen, wie Trinkflaschen, Löffel, Becher … ist untersagt. 

Essensregeln und Pausenregelungen

Gegessen werden darf in den Pausen am Sitzplatz oder auf dem Schulhof. Auf dem Hof müssen dann 1,5 m eingehalten werden.

Der Kiosk hat in den Pausen wieder geöffnet. Der Verkauf findet ausschließlich von draußen über den Eingang an der Mensa statt. Auch hier besteht absolute Abstandspflicht. Verpflegung wird eingepackt und darf nur nach den allgemeinen Regeln – also nicht unterwegs – verzehrt werden. 

Verhalten bei Symptomen

Schülerinnen und Schüler, die Symptome zeigen, sollen zunächst zu Hause bleiben; bei dringendem Verdacht ist eine diagnostische Abklärung notwendig. Schülerinnen und Schüler, die während des Schulbetriebs Symptome zeigen, werden nach Hause entlassen. Zeigt jemand aus dem engeren Haushalt Symptome, gilt das gleiche Verfahren. Ist jemand aus dem engeren Haushalt oder eine Schülerin, ein Schüler an Corona erkrankt, bleibt sie oder er zu Hause. Die Schulleitung muss darüber informiert werden. Einen genauen Ablaufplan finden Sie auf den Seiten des MSB.

Weitere Regelungen, Empfehlungen und Hinweise

Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich an die bestehenden Quarantäneregeln halten und informiert bitte die Schulleitung.

Lehrerinnen und Lehrer sowie SuS und Eltern werden regelmäßig über Neuerungen informiert.

Tests

Weiterhin gilt eine allgemeine Testverpflichtung für alle, die keinen Nachweis über eine Genesung oder vollständige Impfung (+15 Tage) erbringen können. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler führen daher montags und donnerstags einen Selbsttest unter Aufsicht der Lehrerinnen und Lehrer durch.

Nur nach Teilnahme und mit einem negativen Testergebnis dürfen sie am Präsenzunterricht teilnehmen. Alternativ kann auch eine Bescheinigung über eine negative Testung vorgelegt werden (höchstens 24 Stunden zurückliegender Antigentest oder 48 Stunden zurückliegender PCR Test).

Diese Regeln gelten auch für Lehrerinnen und Lehrer und weiteres Personal an der Schule.

Für den Fall eines positiven Testergebnisses bitten wir alle Erziehungsberechtigten:

Tragen Sie bitte an den Testtagen dafür Sorge, dass Sie oder eine andere Person Ihres Vertrauens Ihr Kind von der Schule abholen könnte. Eine Nutzung des ÖPNV soll ausdrücklich nicht erfolgen.

Die betroffene Schülerin, der betroffene Schüler muss unverzüglich einen PCR-Test zur Klärung durchführen lassen.

Aktuelle Informationen, Verordnungen und Hinweise

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch unter:

Hinweise, Vorgaben, Regeln – Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung: 

https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Aktuelle Verordnungen des Landes NRW, u.a. aktuelle Schutz- und Betreuungsverordnungen:
https://www.land.nrw/corona