Informationen zum Schulbetrieb und den Selbsttests nach den Osterferien

Informationen zum Schulbetrieb und den Selbsttests nach den Osterferien

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,  liebe Schülerinnen und Schüler,

mit der Schulmail vom 25.03.2021, 17:01 Uhr haben wir die Information erhalten, dass der Schulbetrieb nach den Osterferien für die Jahrgänge 5 bis Q1 wie bisher weitergeht. Das bedeutet wochenweiser Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht in zwei Gruppen.

Wir wissen um die Schwierigkeiten, die sich für Sie, uns und vor allem für euch Schüler*innen daraus ergeben und sind bemüht, bisher erkannte Schwierigkeiten zu minimieren.

Die neuen Regelungen in der Schulmail besagen, dass nach den Osterferien jeweils 2 Schüler*innenselbsttests pro Woche geplant sind. Wie diese genau ablaufen werden, steht noch nicht fest. Wir können allerdings berichten, dass die Testungen diese Woche unkompliziert verlaufen sind. Erfreulicherweise hatten wir kein positives Ergebnis. Wir danken allen, die sich an den Tests beteiligt haben, für die verantwortungsvolle und disziplinierte Durchführung der Tests. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal Folgendes erklären:

Wie Ihnen und euch sicherlich bekannt ist, soll zur Eindämmung des Infektionsgeschehens in allen weiterführenden Schulen von nun an regelmäßig allen Schülerinnen und Schülern ein Testangebot auf Corona-Viren gemacht werden. Wir möchten mit diesem Brief über die Testmöglichkeiten informieren. Ziel ist es, mögliche positive Verdachtsfälle bei den Schülerinnen und Schülern zu erkennen.

Diese Maßnahme dient einerseits dem Schutz Ihres Kindes und dem Schutz aller Beteiligten in der Schule, leistet andererseits aber auch einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in den Familien.

Die Durchführung der Selbsttests ist grundsätzlich freiwillig. Es besteht seitens der Schule bei positiven Testergebnissen keine Meldepflicht an das Gesundheitsamt. Sollten Sie als Eltern oder als volljährige Schülerin/ volljähriger Schüler der Testung widersprechen, füllen Sie bitte ein Widerspruchsformular aus und geben es im Sekretariat ab. Unter dem Link: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests finden Sie weiterführende Informationen zu den Selbsttests und das Widerspruchsformular in verschiedenen Sprachen.

Bereits eingereichte Widersprüche können schriftlich zurückgenommen werden, wenn Ihr Kind künftig doch an den Selbsttests in der Schule teilnehmen darf.

Art der Selbsttests: Die sogenannten PoC-Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Die Probenentnahme und Probenauswertung sind entsprechend einfach. Die Tests können mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.

Durchführung: Die Tests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften im Klassen- bzw. Kursraum selbstständig durch. Durchführung und Auswertung dauern etwa 20 bis 30 Minuten. Lehrkräfte dürfen keine Hilfestellungen leisten, sie kontrollieren und dokumentieren die Ergebnisse der Testung. Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern zu achten. Die medizinische Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Sollte ein Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigen, werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler räumlich isoliert. Sie als Eltern werden benachrichtigt und müssen Ihre Kinder in der Schule abholen oder dem individuellen Heimweg (zu Fuß oder mit dem Fahrrad) zustimmen. Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse) ist untersagt. Ein positives Ergebnis bedeutet noch keine COVID-19-Erkrankung! Es ist daher erforderlich, dass Sie Kontakt zu Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin aufnehmen, um einen Termin für den PCR-Test zu vereinbaren. Erst wenn uns ein negatives PCR Test Ergebnis vorliegt, darf der Schüler/die Schülerin wieder zur Schule kommen.

Folgen für die Lerngruppe: Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler ohne positives Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Wir werden am Montag, den 12.04.2021 in der ersten Stunde mit den Schüler*innenselbstests fortfahren. Der nächste Test für die Gruppe der Schüler*innen, die in dieser Woche anwesend ist, folgt dann am Donnerstag, den 15.04.2021. So werden wir künftig immer montags und donnerstags in der Stunde die Tests verteilen und im Unterricht durchführen lassen.

Trotz der Testungen gilt auch weiterhin, dass alle bekannten Corona-Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, Hygiene beachten, medizinische Maske tragen und Lüften unbedingt einzuhalten sind. Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen müssen zu Hause bleiben; die Eltern bzw. volljährigen Schüler/-innen klären mit dem Arzt/ der Ärztin das weitere Vorgehen ab. Im Sinne eines vorbeugenden Gesundheitsschutzes würden wir uns sehr freuen, wenn alle unsere Schülerinnen und Schüler unserer Schule an den Selbsttestungen teilnehmen. Wichtig ist, dass Sie als Eltern an den Testtagen – wie an anderen Schultagen auch – für uns erreichbar sind.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für Ihre und eure Gesundheit

Die Schulleitung