Informationen zum Schulbetrieb ab dem 19.04.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

heute erreichte uns die aktuelle Schulmail vom Ministerium zum weiteren Schulbetrieb ab dem 19.04.2021.

Grundsätzliches:

Ab dem 19.4. findet der Präsenzunterricht in allen Jahrgängen nach Stundenplan statt.

Alle Schüler*innen kommen wochenweise im Wechsel. Die Teilung des Jahrgangs/der Klasse (Gruppe A und Gruppe B) entspricht der vor den Osterferien.

Jahrgänge 5-9:

Die äußere Differenzierung haben wir ausgesetzt:

  • Die Klassenlehrer*innen haben ihre Klassen bereits vor den Osterferien in 2 gleichgroße Gruppen eingeteilt.
  • Alle differenzierten Kurse in den Fächern D, M, E, Chemie, WP1, Religion und PP werden im halben Klassenverband binnendifferenziert unterrichtet. Hier sind sämtliche Fachlehrer*innen des Differenzierungsbandes präsent und unterstützen den jeweiligen Unterricht.

Jahrgang 10:

  • Der Jahrgang 10 wird wie bisher beschult.
  • Die ZP-Termine bleiben bestehen.

WP-Fächer/ Ergänzung:

  • Ein WP-Lehrer/eine WP-Lehrerin führt Aufsicht in je einer Klasse. Die Materialien für jedes WP-Fach liegen in den 4 verschiedenen Klassenräumen bereit.
  • Die WP-Lehrer*innen lösen sich bei der Aufsicht ab (rotierendes System) und stehen für Fragen zur Verfügung.
  • Bei den Ergänzungsstunden wird für die Latein-Schüler*innen das entsprechende Material ausgelegt. Die übrigen Schüler*innen nutzen die Stunden für AST  
  • Von diesen Regelungen ausgenommen ist der Jahrgang 10, der wie bisher beschult wird.

Nachmittagsunterricht:

Der Nachmittagsunterricht findet für die Jahrgangsstufen 9, 10 und die Oberstufe ab 14 Uhr jeweils 30 Minuten ohne 5-Minuten-Pause statt. Die Mittagspause wird auf eine halbe Stunde verkürzt. Für die übrigen Jahrgangsstufen entfällt der Präsenzunterricht am Nachmittag. Der Ganztagsbetrieb entfällt ebenfalls.

Für die Jahrgangsstufen 5 und 6 bleibt die Notbetreuung bestehen. Bitte melden Sie bis Montag, 19.04.2021 unter schulleitung@gesamtschule-volksgarten.de zurück, wenn Sie auch weiterhin (bei dem anstehenden Wechselmodell) eine Notbetreuung für Ihr Kind benötigen.

Hygienevorschriften:

  • Alle in der Schule Anwesende tragen auf dem gesamten Gelände entweder eine FFP 2 Maske oder eine medizinische Maske.
  • Die Masken dürfen zum Essen und Trinken ausgezogen werden. Hier ist dann jedoch ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Gegessen und Getrunken wird nur auf dem Schulhof oder im Klassenraum am Sitzplatz in der Pause.
  • Händewaschen: Vor dem Unterricht und nach den Pausen waschen sich alle die Hände.
  • Alle 20 Minuten findet ein Stoßlüften statt. Darüber hinaus können Fenster und Türen bei entsprechenden Temperaturen auch durchgehend geöffnet bleiben.
  • Rückverfolgbarkeit: Schüler*innen erhalten für jeden Kurs einen festen Sitzplatz. Der/Die Lehrer*in erstellt einen verlässlichen Sitzplan, der der Schulleitung in Kopie eingereicht wird.

Testpflicht

das Ministerium hat mit Schreiben vom 08.04.2021 eine Testpflicht zweimal die Woche für alle Schüler*innen, Lehrer*innen und unsere weiteren Mitarbeiter*innen angeordnet. An der Gesamtschule Volksgarten werden künftig jeden Montag und Donnerstag (die Q1 mittwochs) in der ersten Stunde die Selbsttests durchgeführt. Hier haben wir vor den Osterferien bereits erste gute Erfahrungen gemacht.

Schüler*innen, die sich nicht testen lassen, dürfen nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts. (siehe Schulmail vom 14.04.2021)

Wir weisen Sie in dem Zusammenhang darauf hin, dass Sie laut §41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW als Eltern/Erziehungsberechtigte die Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch Ihrer Kinder haben und dass die Verweigerung zur Teilnahme an den Selbsttests und die damit verbundene Nichtteilnahme am Unterricht den Schul- und Bildungserfolg Ihres Kindes gefährdet.

Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle (Bürgertest) nachzuweisen. Diese Testung muss vor der ersten Stunde vorliegen und darf nicht älter sein als 48 Stunden. Dies gilt auch für die Schüler*innen, die in der Notbetreuung beaufsichtigt werden.  

Wir wünschen uns im Sinne der Gleichbehandlung und Organisation natürlich, dass alle an den Selbsttests in der Schule teilnehmen und so auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen Acht geben.

Wir gehen davon aus, dass es am Montag noch zu Unsicherheiten aufgrund der Testpflicht kommen wird und bitten alle Beteiligten um Rücksicht, Verständnis und Kooperation. Es geht um unser aller Gesundheit.

Durchführung: Die Tests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften im Klassen- bzw. Kursraum selbstständig durch. Durchführung und Auswertung dauern etwa 20 bis 30 Minuten. Lehrkräfte dürfen keine Hilfestellungen leisten, sie kontrollieren und dokumentieren die Ergebnisse der Testung. Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen den Schülerinnen und Schülern zu achten. Die medizinische Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Sollte ein Selbsttest ein positives Ergebnis anzeigen, werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler räumlich isoliert. Sie als Eltern werden benachrichtigt und müssen Ihre Kinder in der Schule abholen. Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Busse) ist untersagt. Ein positives Ergebnis bedeutet noch keine COVID-19-Erkrankung! Es ist daher erforderlich, dass Sie Kontakt zu Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin aufnehmen, um einen Termin für den PCR-Test zu vereinbaren. Erst wenn uns ein negatives PCR Test Ergebnis vorliegt, darf der Schüler/die Schülerin wieder zur Schule kommen.

Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Folgen für die Lerngruppe: Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen.

Schüler*innen, die an einem Testtag zu spät kommen, werden ins Sekretariat geschickt und dort nachträglich getestet.

Trotz der Testungen gilt auch weiterhin, dass alle bekannten Corona-Schutzmaßnahmen wie Abstand halten, Hygiene beachten, medizinische Maske tragen und Lüften unbedingt einzuhalten sind. Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen müssen zu Hause bleiben; die Eltern bzw. volljährigen Schüler/-innen klären mit dem Arzt/ der Ärztin das weitere Vorgehen ab. Wichtig ist, dass Sie als Eltern an den Testtagen – wie an anderen Schultagen auch – für uns erreichbar sind.

Wege zur und durch die Schule

  • Schüler*innen, deren Unterricht in der ersten Stunde im Pavillon und U-Trakt stattfindet, betreten das Schulgelände nur über den Eingang Oststraße
  • Schüler*innen, deren Unterricht in der ersten Stunde im O-Trakt, der Aula oder dem Mensatrakt stattfindet, betreten das Schulgelände über den Eingang neben der Mensa Jahrgänge 5, 6, 8, 9), und über den Eingang an der Sporthalle (EF, Q1 und Q2).
  • Pausenhöfe: Alle Schüler*innen der Klassen 8 bis 10 sowie der SII halten sich in den Pausen nur auf dem O-Hof auf, die Schüler*innen der Jahrgänge 5-7 benutzen ausschließlich den U-Hof. Die Schüler*innen der SII werden angehalten, in den Pausen das Schulgelände unter Einhaltung des Mindestabstands und unter Vermeidung von Gruppenbildung zu verlassen.
  • Grundsätzlich sollen die Pausen bei trockenem Wetter auf den Schulhöfen verbracht werden.
  • Die Schüler*innen verlassen nach Unterrichtsschluss bitte umgehend das Schulgelände und bilden auch keine Gruppen vor der Schule auf den Bordsteinen. Sie gehend umgehend nach Hause.
  • Bitte das Rechtsgehgebot einhalten. Wir gehen auf den Fluren und im Treppenhaus alle auf der rechten Seite (siehe Markierungen).

Regelverstöße

Wir bitten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme und zum Wohle unser aller Gesundheit um Verständnis dafür, dass wir grobe und vorsätzliche Regelverstöße gegen die Hygienevorschriften mit der Suspendierung vom Unterricht ahnden werden.

Wir hoffen sehr auf einen länger andauernden Zeitraum, in dem die Schule für alle geöffnet ist und wünschen Ihnen und uns, dass wir gesund bleiben

Lieben Gruß

Die Schulleitung