Änderungen Coronatests ab 20.09.2021

Ab Montag, 20.09.2021 gilt:

  1. Dreimalige Testung pro Woche: die Testungen werden am Montag, Mittwoch und Freitag in der ersten Stunde durchgeführt. Dadurch gestaltet sich der Testablauf übersichtlich und trägt der „Geltungsdauer“ von Selbsttests besser Rechnung. 
  2. Eine dritte regelhafte Testung trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.
  3. Wer an einem Testtag fehlt, kann am folgenden Tag nur mit einem aktuellen negativen Bürgertest am Unterricht teilnehmen. Die Durchführung von Nachtestungen ist in der Schule personell und logistisch nicht möglich. Ungetestete Schüler*innen müssen nach Hause geschickt werden. (Ministerium für Schule: https://www.schulministerium.nrw/09092021-neuregelung-der-quarantaene-schulen-und-erweiterte-testung)
  4. Auch das Nachtesten an den offiziellen Testtagen wegen Zuspätkommens ist aufwendig. Sollte dies bei einzelnen Schüler*innen häufiger vorkommen, werden wir auch diese nach Hause schicken müssen. Das pünktliche Erscheinen zum Unterricht sollte selbstverständlich sein.
  5. Durch die häufigeren Testungen müssen nur noch die positiv getesteten Schüler*innen in Quarantäne geschickt werden, nicht die Sitznachbarn.
  6. In der Schule gilt weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen.
  7. Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht entbunden.